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Das Leben ist kein Ponyhof – und das Markenrecht erst recht nicht

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Es sind diese berühmten Zufälle die manch kleinere Meldung zu einer interessanten Story werden lassen:
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Interessanter Ansatz: “Das Leben als Ponyhof” als Marke eingetragen zu bekommen? Vor allem interessant, da gerade aktuelle Rechtsstreitigkeiten
mit bekannten Komikern laufen, die genau solche Sprüche als nicht eintragungsfähig angreifen.
Die Suche nach dem Spruch “Das Leben ist kein Ponyhof” spuckt 3 Treffer aus dem System:
DPMA: AZ 3020090503311
Anmeldetag: 26.08.2009
Warenangaben in der Klasse 25: Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen, insbesondere T-Shirts, Polohemden und Poloshirts, Pullover, Kapuzenshirts, Kapuzensweatshirts, Kapuzenpullover, Kapuzenjacken, Bade- und Strandbekleidung, Hosen, Shorts, Jeans, Basecaps und Baseballmützen (Kopfbedeckungen), Jacken, Jogginghosen
Status: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)DPMA: AZ 3020090672288
Anmeldetag: 18.11.2009
Warenangaben in der Klasse 25: Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Status: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)

und man sehe und Staune.

DPMA: AZ 302012012798
Warenangaben in der Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Status: Eingetragen – Widerspruchsverfahren läuft.

 

Letztere Eintragung ist genau der Fall um den es bei diesem Fall geht.

 

Bei einem Telefonat mit Eckard Nachtwey (Rechtsanwalt, Bremen, Markenrecht) wurde recht schnell deutlich, dass der Schutz sich auf das Produkt
aber nicht den Aufdruck konzentieren kann.
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Hierzu hatte Eckard Nachtwey bereits vor einiger Zeit einen interessanten Beitrag zum Markenschutz des Begriffs “DDR” und dem “Staatswappen der DDR”
in Verwendung mit Aufdrucken geschrieben:
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Link zum Beitrag: http://marken-maerkte-monopole.posterous.com/bgh-zur-verwendung-von-staatswappen-ehemalige
Folgende Aspekte beim ganzen Fall geben Anlass zur Diskussion und zum Austausch:
1. Warum hat das Amt nun nach 2 Anläufen unterschiedlicher Anmelder nun die Marke in einer der gleichen Klassen eingetragen
>> Veränderte Rechtslage?
2. Wie betrifft die “neue” Eintragung die alten Anmelder – diese haben ggf. die Marke sorglos in der Benutzung, da kein Schutz darauf bestand
>> Kann der neue Inhaber nun rechtlich gegen die Benutzung vorgehen? -
3. Müssen Markenanwälte nun “Cold Cases” wieder hervorholen, wenn das Amt die Linie ändert und erneute Anmeldungen unternehmen?
>> Neues Geschäfts- und Überwachungsmodelle für den Markenanwalt?
Dies nur einige Aspekte die kommende Woche in einem Podcast besprochen werden. Das Thema ist und bleibt spannend.

Posted via email from infobroker’s posterous

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